Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage unserer Geschäftsabläufe und Lieferverträge. Hiervon abweichende Bestimmungen sind für uns nur bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Treten im Auftragsfalle Änderungen hinsichtlich Materialeinsatz oder Maschinenbelegung auf, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.
Bestellungen
Für Übermittlungsfehler bei telefonischen Bestellungen sowie Fehler, welche durch undeutlich geschriebene Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Preise
Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und unter dem Vorbehalt, daß die der Auftragsbestätigung zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie schließen Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden diesem berechnet. Mindestbestellwert 15.- Euro.
Toleranzen
Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne etc. gelten die branchenüblichen bzw. auf den Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei der Eigenart der Fabrikation behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % vor.
Lieferung/Liefermenge
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt.
Liefertermine
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Die vereinbarte Lieferfrist gilt immer nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist einschließlich der Nachfrist ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht geliefert wurde, beschränkt. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, u.ä. unvorhersehbare von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen.
Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch entstehenden Sache zu und zwar im Verhältnis Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung die Forderung daraus an uns ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Die Zwangsvollstreckung ist uns sofort anzuzeigen.
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Werkzeuge, Filme, Klischees, Lithografien bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizusprechen.
Zahlungsbedingungen
Alle Rechungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto. An uns unbekannte Firmen liefern wir gegen Nachnahme oder Vorkasse, sofern keine entsprechende Referenz vorgelegt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Wechsel können wir nicht akzeptieren.
Gewährleistung
Jede Ware ? gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt ? und jede Leistung sind sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt unser Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch, ohne daß wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug waren, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.
Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Unsere Verpackung ist dem Inhalt entsprechend ausgelegt. Bereits äusserlich erkennbare Beschädigungen sind unverzüglich bei Anlieferung dem Beförderer anzuzeigen und uns separat schriftlich bekannt zu geben. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten ab Abnahmedatum. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur in ganz besonderen Fällen mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich. Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag sind alle bisher entstandenen Kosten in voller Höhe vom Besteller zu tragen.
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wiernsheim. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Urkundenprozesse ist Maulbronn.
Abwehrklausel
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere ?Allgemeine Geschäftsbedingungen?. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Schlußbestimmungen
Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser ?Allgemeinen Geschäftsbedingungen? rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichem Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.
Jahn Industrieschilder Etiketten e.K., Boschstr. 10-14, 75446 Wiernsheim
